Welche Ab-, An- und Ummeldungen sind bei einem Umzug alles zu erledigen?
Behalten Sie beim Ummelden nach dem Umzug folgende drei W’s im Hinterkopf:
- Umzug wo ummelden – Es gibt bislang keine Behörde für alles. Rechnen Sie deshalb damit, einige Zeit in verschiedenen Wartebereichen zu verbringen.
- Umzug wann ummelden – Erkundigen Sie sich am besten vor dem Umzug bezüglich der jeweiligen Ummeldefristen.
- Umzug was alles ummelden – Die Liste scheint endlos lang. Um nichts zu vergessen ist es deshalb ratsam, im Umzugsplaner zu notieren, was Sie alles nach dem Umziehen ummelden müssen.
Umzugsportal.de hat für Sie Tipps für das Was, Wo und Wann zusammengestellt:
Wohnsitz ummelden
Melden Sie sich spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Einwohnermeldestelle Ihres neuen Wohnorts an. Bei der Meldebehörde ist es möglich, das Ummelden vor dem Umzug zu erledigen. Suchen Sie hierzu das Amt frühestens eine Woche vor Ihrem Wohnungswechsel auf.
Kfz ummelden bei Umzug
Zuständig hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle. Für neue Fahrzeuge (ab Januar 2015) ist das Ummelden mittlerweile online durchführbar. Dementsprechend brauchen Sie lediglich Ihre neuen Kennzeichen bei der Behörde abholen, sofern Sie nicht ihre alten behalten.
Gas- und Stromanbieter wechseln
Beim Energieversorger melden Sie in der Regel zuerst Ihren alten Abschluss ab, bevor Sie sich bei einem anderen neu anmelden. Schaffen Sie es vor dem Umzug nicht, sich um einen Anbieter zu bemühen, beliefert Sie automatisch der regionale Anbieter zum Grundtarif. Da dies oftmals die teuerste Variante ist, empfiehlt es sich, bald zu einem günstigeren Strom- und Gasanbieter zu wechseln.
Telefon- und Internetanbieter wechseln
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Ummeldung des Telefon- und Internetanschlusses. Setzen Sie sich hierzu mit der Servicestelle Ihres Anbieters in Verbindung. Ist ihr bisheriger Dienstleister an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können aus diesem Grund zu einem anderen Telefonanbieter wechseln. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen weiterhin in vollem Umfang zu erfüllen.
Post Nachsendeauftrag
Damit Ihre Post an die neue Anschrift gesendet wird, sollten Sie einen Post Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post in Auftrag geben. Sie können Ihre Post bis zu 2 Jahre nachsenden lassen. Selbstverständlich kann dieser Service privat wie auch geschäftlich in Anspruch genommen werden.
Kindergeld bei Umzug ummelden
Informieren Sie die zuständige Familienkasse über die Änderung Ihrer Anschrift. Nutzen Sie hierfür das Kindergeld-Formular „Veränderungsmitteilung“, das Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit finden.
GEZ bei Umzug ummelden
Sparen Sie Porto, indem Sie die Ummeldung bei der GEZ online vornehmen. Haben Sie bisher allein gelebt und ziehen jetzt mit Ihrem Partner zusammen, braucht nur noch einer die Gebühren zu zahlen.
Beim Finanzamt nach Umzug ummelden
Ziehen Sie innerhalb einer Stadt um, erfährt das zuständige Finanzamt Ihre neue Adresse im Rahmen der Steuererklärung. Leben Sie nach Ihrem Wohnungswechsel im Einzugsbereich einer anderen Finanzbehörde, informieren Sie bitte Ihr bisheriges Finanzamt.
Ummeldung beim Jobcenter
Erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit, ist eine rechtzeitige Ummeldung wichtig, damit die Zahlungen am neuen Wohnort pünktlich erfolgen. Lassen Sie bei einem Hartz-4-Umzug unbedingt die Umzugskosten vorher bewilligen, da das Amt anderenfalls die Erstattung verweigert.