Umzugstipps zum Thema: Renovierung bei Auszug
Renovierung bei Auszug – nicht immer Pflicht beim Mieter!
Das Thema Renovierung bei Auszug beschäftigt immer wieder die Gerichte. Viele Vermieter verlangen nach wie vor, dass der Mieter die Wohnung in frisch renoviertem Zustand übergibt. Dieser alte Grundsatz gilt längst nicht mehr. In den letzten Jahren erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) einige Klauseln in Mietverträgen für ungültig und stärkte damit die Rechte der Menschen, die in einem Haus zur Miete wohnen.
Die generelle Verpflichtung, die Wohnung beim Umzug vollständig zu renovieren, ist ebenso unwirksam wie Vertragsbestimmung, nach denen die Räumlichkeiten „wie übernommen“ zu übergeben sind.
Schätzungen des Deutschen Mieterbundes zufolge sind rund 70 Prozent aller in Mietverträgen enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen nichtig. In diesem Ratgeber von Umzugsportal.de erfahren Sie, wann Sie die Renovierung in Ihren Umzugsplaner aufnehmen sollten und wann Sie diese Tätigkeiten getrost Ihrem Vermieter überlassen dürfen. Informieren Sie sich hier und ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und unnötigen Renovierungsaufwand.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
- 1 Renovierung bei Auszug – nicht immer Pflicht beim Mieter!
- 2 Wohnung streichen bei Auszug – ist das in jedem Fall nötig?
- 3 Welche Schönheitsreparaturen sind bei Auszug erforderlich?
- 4 Was sagt das Mietrecht zur Renovierung bei Auszug?
- 5 Ist der Mieter verpflichtet, für Schönheitsreparaturen ein Fachunternehmen zu beauftragen?
- 6 Was geschieht, wenn der Mieter die Renovierung bei Auszug verweigert?
- 7 Bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie die Renovierung bei Auszug unnötigerweise ausgeführt haben?