Umzugstipps zum Thema: Renovierung bei Auszug

Renovierung bei Auszug – nicht immer Pflicht beim Mieter!

Das Thema Renovierung bei Auszug beschäftigt immer wieder die Gerichte. Viele Vermieter verlangen nach wie vor, dass der Mieter die Wohnung in frisch renoviertem Zustand übergibt. Renovierung bei AuszugDieser alte Grundsatz gilt längst nicht mehr. In den letzten Jahren erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) einige Klauseln in Mietverträgen für ungültig und stärkte damit die Rechte der Menschen, die in einem Haus zur Miete wohnen.

Die generelle Verpflichtung, die Wohnung beim Umzug vollständig zu renovieren, ist ebenso unwirksam wie Vertragsbestimmung, nach denen die Räumlichkeiten „wie übernommen“ zu übergeben sind.

Schätzungen des Deutschen Mieterbundes zufolge sind rund 70 Prozent aller in Mietverträgen enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen nichtig. In diesem Ratgeber von Umzugsportal.de erfahren Sie, wann Sie die Renovierung in Ihren Umzugsplaner aufnehmen sollten und wann Sie diese Tätigkeiten getrost Ihrem Vermieter überlassen dürfen. Informieren Sie sich hier und ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und unnötigen Renovierungsaufwand.