Umzugstipps zum Thema: Wohnungsübergabeprotokoll
Wohnungsübergabeprotokoll – so schützen Sie sich vor unberechtigten Forderungen durch Ihren Vermieter
Ein Wohnungsübergabeprotokoll, in dem Sie den Ist-Zustand der Wohnung beim Ein- oder Auszug festhalten, hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es ist zwar beim Umzug nicht gesetzlich vorgeschrieben, für die Wohnung ein Übergabeprotokoll anzufertigen, dieses gehört aber zu den wichtigsten Dokumenten im Mietverhältnis. Besteht beispielsweise Uneinigkeit darüber, ob eine Fliese im Bad bereits beim Einzug geplatzt war oder diese durch Sie oder Ihr Umzugsunternehmen zu Bruch ging, haben Sie im Zweifelsfall einen eindeutigen Nachweis. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist eine Urkunde, deren Beweiskraft jedes Gericht anerkennt. Deshalb raten Rechtsexperten Mietern grundsätzlich, vor dem Einzug in die Wohnung und nach dem Auszug aus derselben ein Übergabeprotokoll zum aktuellen Zustand anzufertigen.
Umzugsportal.de hat die wichtigsten Tipps zum Wohnungsübergabeprotokoll für Sie zusammengefasst. Informieren Sie sich hier, worauf beim Erstellen zu achten ist und was alles hinein gehört. Im Ernstfall sparen Sie damit zusätzliche Umzugskosten für unnötige Renovierungsarbeiten.
Das erwartet Sie in diesem Artikel:
- 1 Wohnungsübergabeprotokoll – so schützen Sie sich vor unberechtigten Forderungen durch Ihren Vermieter
- 2 Was ist bei der Wohnungsübergabe beim Auszug zu beachten?
- 3 Was sollte das Übergabeprotokoll für die Wohnung beinhalten?
- 4 Was beinhaltet das Übergabeprotokoll für Haus und Grund?
- 5 Wo finden Sie für das Wohnungsübergabeprotokoll ein Muster oder eine Vorlage?
- 6 Was ist, wenn der Mieter Schäden erst feststellt, nachdem das Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wurde?
- 7 Was geschieht, wenn der Vermieter sich weigert ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen?