Wann haben Sie Anrecht auf den Sonderurlaub bei Umzug?
Die meisten Menschen gehen davon aus, dass ihnen ihr Chef einen Tag Sonderurlaub bei Umzug zu gewähren hat. Das ist ein Irrtum! Ein Wohnungswechsel kostet Zeit. Egal wie viele Umzugshelfer Ihnen Hilfe beim Umzug leisten, ob Sie diesen in Eigenregie oder mit einem Umzugsunternehmen durchführen – in weniger als zwei oder drei Tagen ist die Arbeit nicht zu schaffen. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Umzugsurlaub.
Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sehen für die Jahre 2016 oder 2017 ein Anrecht auf Urlaub bei Umzug vor. Gleiches gilt für die unbezahlte Freistellung, zu der gleichfalls kein Chef verpflichtet ist. Wir informieren Sie in diesem Ratgeber zur gesetzlichen Regelung und sagen Ihnen, wann Sie nichtsdestotrotz als Arbeitnehmer das Recht auf Sonderurlaub bei Umzug haben.
Wann sieht das Gesetz einen Anspruch auf Sonderurlaub vor?
Die gesetzlichen Regelungen zum Sonderurlaub finden Sie in § 616 des BGB. Demnach besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen wie beispielsweise:
die eigene Hochzeit, Silber- oder Goldhochzeit
Hochzeit von Kindern, Geschwistern oder Eltern
Geburt eines leiblichen Kindes
Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils
Betreuung eines erkrankten Kindes
akute schwere Erkrankung des Ehe- oder Lebenspartners oder der Eltern
Darüber hinaus gibt es Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen, die aus anderen Gründen Sonderurlaub vorsehen, zum Beispiel der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Ein 100-prozentiger Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht hier aber ebenfalls nicht. Möchten Sie den Umzug beispielsweise an einem Tag durchführen, an dem Sie für das Unternehmen unabkömmlich sind, ist Ihr Arbeitgeber berechtigt, Ihren Urlaubswunsch wegen Störung des Betriebsablaufs zurückzuweisen.
Unser Tipp:
Haben Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug, empfiehlt es sich dementsprechend, den Wohnungswechsel an einem Wochenende durchzuführen. Passende Umzugsunternehmen, die alles Nötige für Sie planen und bei Bedarf obendrein die Umzugskartons einpacken, finden Sie auf Umzugsportal.de bei unserem Partner. Ein Umzugsfirmen-Check bietet Ihnen die Gelegenheit, die Umzugsunternehmen im Vergleich zu betrachten und den geeigneten Anbieter für Ihre Bedingungen und Ansprüche zu ermitteln.
Sonderurlaub bei beruflich bedingtem Umzug
Kündigen Sie Ihren Job und ziehen in eine andere Stadt, um eine neue Arbeitsstelle bei einem neuen Arbeitgeber anzutreten, besteht Hoffnung auf Kulanz. Liegt zwischen Beendigung des alten und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nur ein Wochenende, ist Ihr neuer Chef vielleicht bereit, Ihnen einen eintägigen Sonderurlaub für Ihren Umzug zu gewähren.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Versetzung an einen anderen Standort veranlasst, wird der Umzug in die neue Wohnung jedoch als vorübergehende Verhinderung gewertet. In diesem Ausnahmefall greift unter Umständen § 616 BGB. Maßgeblich ist der Gesamtaufwand, die Entfernung zwischen Ihrer alten Adresse zum neuen Wohnort und ob die Möglichkeit besteht, den Umzug außerhalb der Arbeitszeit zu bewältigen.
Für welche Dauer der Sonderurlaub bei Umzug bei einem tatsächlichen Anspruch gewährt wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Für gewöhnlich bekommen Arbeitnehmer für einen Wohnungswechsel innerorts einen Tag und außerorts zwei Tage. Nicht zuletzt hängt die Dauer von individuellen Faktoren wie der Betriebszugehörigkeit, der Arbeitsleistung des Angestellten, der konkreten Auftragslage und dem Verhältnis zum Chef ab.
Was tun, wenn Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug haben?
Steht Ihnen Umzugsurlaub gesetzlich nicht zu und sieht Ihr Arbeitsvertrag keinen Sonderurlaub für Umzug vor, empfiehlt es sich demzufolge, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Gehen Sie diplomatisch vor, anstatt Ansprüche zu stellen. Die meisten Chefs und Leiter von Personalabteilungen lassen mit sich reden, da sie die Probleme beim Umzug im Verlauf ihrer Karriere aus eigener Erfahrung kennen.
Bitten Sie Ihren Arbeitgeber in einer ruhigen Minute um eine Unterredung unter vier Augen oder machen Sie gleich einen Termin aus. Schlagen Sie ihm beispielsweise vor, die Schicht am Umzugstag mit einem Kollegen zu tauschen oder ihnen einen halben Tag regulären Urlaub für die Erledigung wichtiger Behördengänge zu gewähren.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, Ihrem Chef Wochenenddienst oder Überstunden im Tausch für einen Urlaubstag für den Umzug anzubieten. Ein weiteres gutes Argument ist der Hinweis auf die Konsequenzen der doppelten Belastung. Bekommen Sie ein oder zwei freie Tage Sonderurlaub für Ihren Umzug, um alles Nötige zu erledigen, haben Sie anschließend den Kopf für Ihre Arbeit frei.
Wie reagieren Sie richtig, wenn Ihr Chef Ihren Sonderurlaub zu Unrecht verweigert?
Kommt bei Ihnen in Sachen Sonderurlaub für Umzug die gesetzliche Regelung nach § 616 BGB zur Anwendung oder gibt es einen entsprechenden Passus im Arbeits- oder Tarifvertrag, muss Ihr Chef die Freistellung auf jeden Fall genehmigen. Anderenfalls haben Sie überdies die Möglichkeit, Ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Hierfür empfiehlt sich ein Vorgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht oder dem Betriebsrat. Zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Umzugs aus betrieblichen Gründen das Geld für die zusätzlichen Urlaubstage vom Lohn ab, können Sie Ihn per Klage zur Zahlung zwingen. Weitere Informationen für Arbeitnehmer erhalten Sie auf der Seite Arbeitsrecht.org.
Achtung: Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben bei einer Versetzung grundsätzlich das Anrecht auf einen Tag Sonderurlaub bei Umzug. Haben sie Ihren Haushalt aufgrund einer Versetzung innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal verlegt, beträgt der Anspruch drei Tage. Es gibt jedoch Fälle, in denen bei einem Umzug der Sonderurlaub laut Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Daher ist es ratsam, die eigenen vertraglichen Vereinbarungen vor Festlegung des Umzugstermins zu prüfen. Zeigen Sie sich im Vorfeld Ihres Wohnungswechsels auf jeden Fall besonders motiviert und effizient. Eine Garantie auf Sonderurlaub für Umzug gibt es damit zwar nicht, Sie erhöhen jedoch Ihre Chancen auf eine passende Sonderregelung.
Wird beim Umzug Urlaub für eine Ummeldung gewährt?
Bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohneramt Ihres neuen Wohnorts anzumelden. Bei einem Wechsel von einer Nebenwohnung zurück in Ihre Hauptwohnung oder bei Umzug ins Ausland kommt darüber hinaus noch das Abmelden am alten Wohnsitz hinzu. Haben Sie einen Hund, müssen Sie diesen ebenfalls nach dem Umzug ummelden. Gleiches gilt für Ihr Fahrzeug. Sind die erforderlichen Behördengänge nicht außerhalb der Arbeitszeit zu bewältigen, besteht jedoch Anspruch auf eine stundenweise bezahlte Freistellung.
Online-Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Vorteile:
keine langen Wartezeiten beim Amt
lässt sich außerhalb der normalen Behördenzeiten erledigen
Nachteile:
Adressänderung bei Personalausweis und Reisepass auf diesem Weg nicht möglich
keine persönliche Ansprache bei Fragen und Problemen
Hinweis:
Bei vielen Einwohnermeldeämtern haben Sie mittlerweile überdies die Möglichkeit, Ihre Anmeldung schriftlich vorzunehmen. In diesen Fällen füllen Sie die Meldeunterlagen online am PC aus, drucken Sie aus und senden diese zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses per Post ein. Der Datenschutz ist bei diesem Verfahren selbstverständlich in vollem Umfang gewährleistet.
Umzugsplanung bei genehmigten Sonderurlaub
Eine gute Umzugsplanung hilft ebenso, die Dauer der Umzugsarbeiten kurz zu halten, wie die tatkräftige Unterstützung von Freunden und Verwandten. Um den Überblick nicht zu verlieren, ist es ratsam, Arbeiten wie die Renovierung bei Auszug, Schönheitsreparaturen, wichtige Überlegungen wie das Wechseln des Strom- oder Gasanbieters und das Streichen der Wände und die dafür vorgesehene Zeit in Umzugschecklisten zu notieren.
Informieren Sie sich frühzeitig, welche Tätigkeiten in Ihrer alten Wohnung auszuführen sind, wenn Sie umziehen. Viele Klauseln im Mietvertrag sind laut Mietrecht unwirksam. Das gilt beispielsweise für Renovierungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen, schwammige Formulierungen wie „in vertragsgemäßen Zustand“ oder die Verpflichtung, Fenster und Türen von außen zu streichen.
Empfehlung:
Haben Sie beim Mieten der Wohnung einen Mietvertrag mit unzulässigen Klauseln unterschrieben, können Sie das Renovieren guten Gewissens Ihrem ehemaligen Vermieter überlassen und somit beim Umzug viel Zeit sparen.
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