Welche Papiere benötige ich für einen Umzug nach Italien?
Für die Einreise nach Italien benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Melden Sie sich innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug in Italien bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt, Ufficio Anagrafe, an. Nach drei Monaten verlangt Italien dann eine Aufenthaltsgenehmigung, permesso di soggiorno, die Sie beim Polizeipräsidium (Questura) Ihres italienischen Wohnortes beantragen. Wenn Sie in Italien arbeiten, benötigen Sie eine neue Steuernummer, die codice fiscale. Sie erhalten die Steuernummer bei der Steuerbehörde, auf Italienisch Agenzia delle Entrate.
Außerdem besteht eine Krankenversicherungspflicht. Dazu wenden Sie sich entweder an den nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale) oder Sie weisen nach, dass Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, die die Behandlungskosten in Italien übernimmt.
Welche Gegenstände kommen durch den Zoll?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) finden kaum noch Grenzkontrollen statt. Trotzdem gelten bei Umzügen nach Italien bestimmte Grenzen für mitgeführte Genussmittel:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 KG Tabak
- 10 Liter Alkohol über 22 % vol.
- 20 Liter Mixgetränke unter 22 % vol.
- 90 Liter Wein (darunter maximal 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Für Hausrat fallen keine Abgaben für Zoll oder Einfuhrsteuern an. Gegenstände aus einer Erbschaft sowie Geschenke kommen bei einem Umzug von Italien nach Deutschland oder umgekehrt ohne Zoll und Steuern über die Grenze. In einigen Fällen sind allerdings Abwicklungsgebühren für das Zollverfahren zu zahlen. Nehmen Sie zumal Ihr Haustier mit, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Die Freigrenzen für Genussmittel sind für Personen ab 17 Jahren gültig.