Halteverbotszone einrichten – was ist zu beachten?
Für die Einrichtung der Halteverbotszone benötigen Sie zwingend amtliche Verkehrszeichen gemäß StVO. Provisorien wie beispielsweise in einer freien Parklücke abgestellte Kisten, Papp-Parkplatzschilder oder Absperrbänder genügen als Parkverbotsschilder hierfür nicht. Zum einen besteht die Gefahr, dass genervte Nachbarn diese ignorieren oder abreißen. Zum anderen können hohe Kosten auf Sie zukommen, wenn jemand durch Ihr Provisorium zu Schaden kommt.
Nach Genehmigung Ihres Antrags auf Parken im Parkverbot werden Ihnen eine „Straßenverkehrsbehördliche Anordnung“ und ein Aufstellungsprotokoll für die Aufstellung von Verkehrszeichen zugesandt. Sobald Sie diese in den Händen halten, können Sie Ihre Halteverbotsschilder für den Möbeltransport aufstellen.
Wann müssen Sie die Halteverbotsschilder aufstellen?
Abhängig vom Aufstellort müssen die Halteverbotsschilder dann zwischen zwei und vier Tage vor dem Gültigkeitszeitraum an Ort und Stelle sein, damit sie von den Anwohnern rechtzeitig zur Kenntnis genommen werden können. Zur Kennzeichnung der Halteverbotszone benötigen Sie zwei Schilder, auf deren Vorderseite das Umzugsdatum, die Anfangs- sowie die Enduhrzeit deutlich sichtbar vermerkt sind. Auf der Rückseite notieren Sie außerdem Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer.
Halteverbotsschilder müssen gut sichtbar sein
Stellen Sie die Halteverbotsschilder so auf, dass Kraftfahrer sie im Vorbeifahren oder durch einfaches Umschauen beim Aussteigen mühelos erkennen können.
Das Aufstellungsprotokoll ausfüllen
Ein exakt ausgefülltes Halteverbots-Protokoll hilft auf jeden Fall, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Einzutragen sind folgende Informationen:
- Wann und wo wurden die Halteverbotsschilder aufgestellt?
- Welche Halteverbotsschilder wurden aufgestellt?
- Wer war für die Aufstellung verantwortlich?
- Wer ist Zeuge für die ordnungsgemäße Aufstellung?
- Wie lauten die amtlichen Kennzeichen eventuell vorgefundener Fahrzeuge?
Achtung: Benötigen Sie die Halteverbotszone nicht mehr, decken Sie die Verkehrsschilder und die Zusatzzeichen bezüglich der Gültigkeitsdauer komplett ab (z. B. mit einer blauen Mülltüte).
Was tun, wenn Autofahrer die Halteverbotszone missachten?
Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen, für die Halteverbotsschilder nicht zu gelten scheinen und die Ihr Auto dessen ungeachtet dort parken. Dank Ihrer angemeldeten Halteverbotszone können Sie dagegen vorgehen.
Schauen Sie zunächst, ob der Fahrer eventuell seine Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlassen hat. In diesem Fall setzen Sie sich am besten selbst mit ihm in Verbindung und bitten Ihn, sein Fahrzeug umzusetzen. Das ist meist die einfachste und somit schnellste Lösung.
Widerrechtlich geparkte Autos durch das Ordnungsamt oder die Polizei entfernen lassen
Ist allerdings keine Kontaktaufnahme möglich, wenden Sie sich mit der behördlichen Genehmigung und dem Ausstellungsprotokoll an das Ordnungsamt oder die Polizei. Diese versuchen zunächst, den Fahrzeughalter festzustellen, damit dieser sein Fahrzeug aus dem Geltungsbereich der Halteverbotsschilder entfernen kann. Ist der Falschparker in einem angemessenen Zeitraum nicht auffindbar, wird infolge auf seine Kosten abgeschleppt.
Achtung: Rufen Sie die Abschleppfirma nicht selbst an, sondern ziehen Sie in jedem Fall die Polizei oder das Ordnungsamt hinzu. Anderenfalls könnten Sie im Streitfall auf den Abschleppkosten sitzen bleiben.